2. Beschwerdegegenstand: Akt öffentlicher Gewalt
3. Beschwerdebefugnis:
a) Behauptung, in einem Grundrecht verletzt zu sein
b) und zwar selbst, gegenwärtig und unmittelbar
4. Rechtswegerschöpfung (sofern gegeben & keine Ausnahme greift), Subsidiarität
5. Frist: 1 Monat, bei Gesetzen 1 Jahr
erstellt 14.11.1996/Kr.